Kann eine Familienstiftung Verluste aus dem Verkauf von Vermögen steuerlich nutzen?

Antwort:

Steuerrechtlich hängt die Nutzung eines Verlusts beim Verkauf von Stiftungsvermögen davon ab, um welche Anlageklasse es sich handelt. Bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft werden Verluste dem zu versteuernden Einkommen der Familienstiftung wieder hinzugerechnet.


Im umgekehrten Fall eines Veräußerungsgewinns käme es zu einer Kürzung. Somit führt der Veräußerungsverlust auf Stiftungsebene zu keiner Minderung der Steuerlast. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf von Grundstücken innerhalb der Mindesthaltefrist von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf gilt die Einschränkung, dass ein steuerlicher Veräußerungsverlust nur mit Gewinnen aus der Veräußerung anderer Grundstücke ausgeglichen werden darf. Entsteht der Verlust dadurch, dass die Familienstiftung Teile ihres Vermögens zu einem Preis unterhalb des Verkehrswerts an begünstigte Mitglieder der Stifterfamilie überträgt, liegt in Höhe der Differenz zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis eine einkommensteuerpflichtige Zuwendung an den Begünstigten vor.