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Antwort:
"Rechtsfähigkeit" bedeutet, dass eine Stiftung – wie zum Beispiel auch volljährige Menschen oder Kapitalgesellschaften – im Rechtsverkehr in eigenem Namen agieren können. Als rechtsfähige juristische Person kann die Stiftung zum Beispiel Kauf-, Darlehens- oder Mietverträge abschließen. Weiterhin ist die Stiftung selbst Eigentümerin des Stiftungsvermögens und der laufenden Erträge, nicht mehr der Stifter. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung mit ihrer behördlichen Anerkennung.