Wer ist für die Stiftungsaufsicht verantwortlich?

Antwort:

Je nach Stiftungsgesetz des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, obliegt die Stiftungsaufsicht einer bestimmten Behörde. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Senatsverwaltung für Justiz (Berlin), das Regierungspräsidium (Hessen) oder die Bezirksregierungen (Nordrhein-Westfalen).