Antwort:
Ist das Anerkennungsverfahren bei der Stiftungsbehörde erfolgreich abgeschlossen, erhält die Stiftung eine Stiftungsurkunde. Hierin ist neben dem Datum der Anerkennung auch das Aktenzeichen bei der Behörde vermerkt, das zum Beispiel in den Jahresabrechnungen der Stiftung anzugeben ist. Außerdem stellt die Stiftungsbehörde eine Vertretungsbescheinigung aus, mit der sich die Mitglieder des Stiftungsvorstands als rechtliche Vertreter legitimieren.