Antwort:
Ähnlich wie die Begriffe Stiftungs-Kapitalgesellschaft, Stiftungs-Körperschaft, Stiftungs-Verein oder Stiftungs-GmbH handelt es sich bei der Stiftungs-Aktiengesellschaft um einen reinen Literaturbegriff. Gemeint ist eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (kurz gAG), die gemäß ihrer Satzung steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) erfüllt. Im Regelfall besteht kein Bezug zu der Rechtsform der Stiftung. Stattdessen wird der Begriff Stiftung einfach als Teil des Namens verwendet.