Was ist mit der Aussage gemeint „Die Stiftung ist eine juristische Person“?

Antwort:

Neben Menschen (natürlichen Personen) können auch andere Organisationen im Rechtsverkehr uneingeschränkt Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht in diesem Fall von juristischen Personen. Hierzu zählen zum Beispiel Stiftungen und Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist eine Stiftung zum Beispiel Eigentümerin ihres Vermögens (also nicht der Stifter) und kann Kaufverträge und Darlehensverträge abschließen.