Was ist die „Spekulationsfrist" bei privaten Veräußerungsgeschäften?

Antwort:

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) bleibt der Verkauf bestimmter Vermögenswerte steuerfrei. Voraussetzung ist, dass eine bestimmte Frist zwischen Anschaffung und Weiterverkauf abgelaufen ist. Hierbei handelt es sich zum Beispiel bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen um zehn Jahre. 


Bei anderen Anlageklassen des Privatvermögens, wie gekauften Bitcoins oder Kunstgegenständen, beträgt die Mindesthaltefrist nur ein Jahr. Diese Mindesthaltefrist wird auch als Spekulationsfrist bezeichnet. Die Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte kommen sowohl beim Verkauf von Vermögen an eine Stiftung, als auch beim Verkauf von Vermögen durch eine Stiftung zum Tragen.