Wie finanziert sich eine Stiftung im Anschluss an ihre Anerkennung?

Antwort:

Unmittelbar im Anschluss an die Anerkennung einer Stiftung ergibt sich regelmäßig die Schwierigkeit, dass die Stiftung noch nicht über laufende Erträge verfügt.


Das Grundstockvermögen darf lediglich umgeschichtet werden, eine Schmälerung durch laufende Kosten ist nicht zulässig. Zum einen besteht hierbei die Möglichkeit, dass der Stifter der Stiftung ein Darlehen einräumt, damit diese ersten laufenden Kosten bezahlen kann. In der Folgezeit können die laufenden Kosten über die Erträge des Stiftungsvermögens finanziert werden. Alternativ besteht zum Beispiel bei unternehmensverbundenen Stiftungen die Möglichkeit, Teile der Gewinnrücklagen/des Gewinnvortrags stiftungsverbundener Unternehmen unmittelbar im Anschluss an die Übertragung an die Stiftung auszuschütten.