Antwort:
Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die wie eine Aktiengesellschaft an die Börse gehen kann. Im Unterschied zur Aktiengesellschaft hat die KGaA einen persönlich haftenden Komplementär, der die Führungsentscheidungen des Unternehmens trifft.
Die Aktien können von den Kommanditaktionären erworben werden. Anders als bei der Aktiengesellschaft haben die Kommanditaktionäre nahezu keine Mitwirkungs- oder Kontrollrechte. Auf diese Weise kann zum Beispiel auch ein inhabergeführtes Familienunternehmen einerseits an die Börse gehen, rechtsformbedingt in Person des Komplementärs aber weiterhin die volle Kontrolle ausüben. Bekleidet eine Stiftung die Position der Komplementärin, handelt es sich bei der Rechtsform der KGaA um eine Stiftung & Co. KGaA.