Antwort:
Ein Börsengang ist in Deutschland nur in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz „SE“) möglich. Die Stiftung kann jedoch als Holding einer dieser Rechtsformen dienen. Der Börsengang kann dann mit einem stiftungsverbundenen Unternehmen vollzogen werden.