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Antwort:
Fungiert eine Stiftung als Organträgerin, kommen neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften als Organgesellschaften in Frage. Typischer Fall einer umsatzsteuerlichen Organschaft unter Beteiligung von Personengesellschaften ist eine GmbH & Co. KG, bei der die Stiftung sämtliche Anteile der Komplementär-GmbH und der KG hält, ein Grundstück an die KG vermietet und bei der die Geschäftsführung der GmbH und der Vorstand der Stiftung von denselben Personen wahrgenommen wird.