Antwort:
Ja, eine Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden. Generell bestehen die Möglichkeiten, eine Stiftung über eine Erbschaft zu errichten oder Vermögen an eine bestehende Stiftung zu vererben.
Soll Vermögen an eine bereits bestehende Familienstiftung vererbt werden ist zu beachten, dass es sich hierbei um eine „Zustiftung“ handelt, die mit einem Erbschaftsteuersatz von 30% oder 50% belastet wird. Vor diesem Hintergrund sollte nur Betriebsvermögen an bestehende Familienstiftungen vererbt werden, das steuerbegünstigt übertragbar ist. Übertragungen an gemeinnützige Stiftungen erfolgen grundsätzlich erbschaftsteuerfrei.