Antwort:
Eine Einheitsgesellschaft ist eine GmbH & Co. KG, bei der die KG sämtliche Geschäftsanteile ihrer eigenen Komplementär-GmbH im Gesamthandsvermögen hält.
Die Einheitsgesellschaft bietet zum Beispiel Vorteile, wenn die KG umsatzsteuerrechtlich nicht zum Abzug der Vorsteuer auf die von ihr bezogenen Dienstleistungen berechtigt ist (da sie beispielsweise nur steuerbefreite Vermietungs- und Verpachtungsleistungen erbringt).
Da es sich bei der Einheitsgesellschaft um eine sog. umsatzsteuerliche Organschaft handelt, bei der nur die KG Unternehmerin und die Komplementär-GmbH Teil des Unternehmens ist, handelt es sich bei sämtlichen Zahlungen durch die KG an die GmbH um nicht steuerbare Innenumsätze. Andernfalls würden zum Beispiel die Zahlungen für die Haftungsübernahme oder die Geschäftsführung an die Komplementär-GmbH mit Umsatzsteuer belastet.