Wie kann eine Gesellschaft an eine Familienstiftung übertragen werden, in deren Betriebsvermögen sich fremdvermietete Grundstücke befinden?

Antwort: 

Im Einzelfall kann es aus steuerlichen Gründen Sinn ergeben, das Grundvermögen gesondert an die Familienstiftung zu verkaufen, bevor die Gesellschaftsanteile unentgeltlich an die Familienstiftung „gestiftet“ werden.


Denn aus schenkungsteuerlicher Perspektive stellt an Dritte vermietetes Grundvermögen ohnehin nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen dar. Deshalb ist es unter Umständen vorteilhaft, die Verwaltungsvermögensquote der Vermögenssubstanz im Vorfeld zu reduzieren. Zwar wird eine Grundstücksveräußerung aus dem Betriebsvermögen zur Ertragsbesteuerung unter Aufdeckung der stillen Reserven (die Steuerlast sollte im Einzelfall genau berechnet werden) und daneben zusätzlich zur Belastung mit der Grunderwerbsteuer führen. 

  Allerdings kann sich dieses Übertragungskonzept im Hinblick auf die dadurch eingesparte Schenkungsteuer neben der erneuten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit des Kaufpreises auf Ebene der anschaffenden Familienstiftung (die Grunderwerbsteuerngilt gelten hier als abschreibungsfähige Anschaffungsnebenkosten) insgesamt lohnen.