Sind Vorstandsvergütungen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten der Stiftung abzugsfähig?

Antwort:

Sofern eine im Vorfeld abgeschlossene schriftliche Vereinbarung vorliegt, die eine Vergütung in fremdüblicher Höhe vorsieht und diese in der vereinbarten Form ausgezahlt wird, sind die Vergütungen der Stiftungsvorstandsmitglieder steuerlich abzugsfähig. Erzielt die Stiftung mehrere Einkunftsarten, sind die Betriebsausgaben/Werbungskosten entsprechend aufzuteilen.