Antwort:
Da die Stiftung als juristische Person bzw. stabile Gesellschafterin „nur“ die Anteile einer Gesellschaft halten und über eine gegen den Willen des Stifters nicht abänderbare Satzung ein verbindliches Regelwerk für kommende Generationen vorgibt, sind auf Stiftungs- sowie auf Unternehmensebene handelnde Personen erforderlich. Die Stiftung entbindet eine Unternehmerfamilie also nicht von der Herausforderung, regelmäßig geeignete Personen aus dem Kreis der Familie oder von außerhalb an Führungspositionen im Unternehmen und in den Stiftungsorganen heranzuführen.