Gibt es einen Kontenrahmen für die Buchführung einer Stiftung?

Antwort:

Für gemeinnützige Stiftungen, Vereine und Kapitalgesellschaften bietet zum Beispiel die DATEV den SKR 49 an. Dieser ist aufgrund der steuerlichen Unterscheidung zwischen ideellem Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung sowie steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche juristische Personen geeignet.


Für Familienstiftung oder andere nicht-steuerbegünstigte Stiftungen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in dem IDW RS HFA 5 eine mögliche Gliederung der Passivseite der Bilanz veröffentlicht. Auf diese Weise können zum Beispiel gängige Standardkontenrahmen, wie der SKR 03 oder 04 bedarfsgerecht angepasst werden.