Antwort:
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Stiftungssatzung und einem Gesellschaftsvertrag besteht darin, dass ein Gesellschaftsvertrag bei Vorliegen der erforderlichen Stimmenmehrheit der Gesellschafter beliebig abgeändert werden kann (auch gegen den Willen des Gründers).
Für Familienunternehmer bietet ein Gesellschaftsvertrag damit keine Möglichkeit, ein für künftige Generationen verbindliches Regelwerk zu schaffen. Eine Stiftungssatzung ist dagegen nur innerhalb des Rahmens abänderbar, den der Stifter zu Lebzeiten selbst festgelegt hat. Die Einhaltung der Satzungsregelungen wird von der Stiftungsbehörde kontrolliert.