Welche Änderungen wurden an dem IDW PS 400 vorgenommen?

Antwort:

In einigen Bundesländern setzen die Landesstiftungsgesetze voraus, dass die Jahresabrechnungen rechtsfähiger Stiftungen von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden. In anderen Ländern kann durch eine freiwillige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer eine behördliche Prüfung vermieden werden.


Vor diesem Hintergrund hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) neue Bestätigungsvermerke verabschiedet (siehe IDW PS 400 n.F.). Zu diesem Zweck wurden die Landesstiftungsgesetze analysiert und im Hinblick auf ihre Anforderungen an den Bestätigungsvermerk in drei Kategorien unterteilt:

  • Landesstiftungsgesetze, die eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen verlangen (Berlin, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein),
  • Landesstiftungsgesetze, bei denen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks möglich ist (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen) und
  • Landesstiftungsgesetze, bei denen eine Erweiterung des Bestätigungsvermerks im Regelfall nicht sachgerecht ist (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz).