![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/dimension=389x1024:format=jpg/path/s7d365627d3891f91/image/i82ba9ed8d95fa65a/version/1557896522/image.jpg)
Antwort:
Nein. Eine nach den Regelungen der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist im Erbscheinsverfahren auch dann von der Erhebung von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie einen der Regelbesteuerung unterliegenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.