Antwort:
Die Treuhandstiftung ist keine eigene Rechtsform. Sie ist keine eigenständige juristische Person. Vielmehr handelt es sich um ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Stifter und Stiftungsträger (oder Treuhänder). Der Stifter überträgt dem Stiftungsträger das Eigentum an dem ausgewählten Stiftungsvermögen unter der Auflage, dieses Vermögen entsprechend der von ihm gesetzten Satzung zu verwalten (zivilrechtlich = Schenkung unter Auflage). Alternativ kann das Verhältnis zwischen Stifter und Stiftungsträger auch als Treuhandvertrag mit Kündigungs- und Widerrufsrechten ausgestaltet werden.