Worin unterscheiden sich das Grundstockvermögen und das frei verfügbare Vermögen?

Antwort:

Das Grundstockvermögen legt der Stifter in der Satzung als zu erhaltendes Stiftungsvermögen fest. Es darf lediglich für Umschichtungen genutzt und wertmäßig nicht verbraucht werden. Dagegen steht das frei verfügbare Vermögen für den laufenden Verbrauch zur Verfügung. Ihre laufenden Kosten kann die Stiftung entweder aus den Erträgen des Stiftungsvermögens, dem frei verfügbaren Vermögen oder durch Darlehen finanzieren.