Antwort:
Anders als die Familienstiftung ist die Unternehmensstiftung ein gesetzlich nicht definierter Literaturbegriff. Gemeint ist regelmäßig eine Stiftung, deren Zweck laut Stiftungssatzung in dem Erhalt eines Unternehmens sowie der Absicherung von dessen Mitarbeitern besteht.
Anderenorts wird die Unternehmensstiftung auch synonym für die unternehmensverbundene Stiftung benutzt. Unternehmensverbundene Stiftungen sind zum einen Stiftungen, die als Führungs- oder Finanzholding die Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften halten. Hier betreibt nicht die Stiftung, sondern ihre Tochtergesellschaft ein Unternehmen (Beteiligungsträgerstiftung). Bei der zweiten Kategorie der unternehmensverbundenen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftung).