Antwort:
Eine Vereinssatzung ist auf Beschluss der Mitgliederversammlung abänderbar und kann damit auch gegen den Willen der Gründer verändert werden. Der Stifter hat hingegen die Möglichkeit, in der Satzung genau festzulegen, welche Regelungen künftig abänderbar sein sollen. Auf diese Weise kann der Stifter zu Lebzeiten ein in der Generationenfolge verbindliches Regelwerk schaffen.