Antwort:
Ja. Auch bei unentgeltlichen Übertragungen eines ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils führt die Stiftung als Empfängerin die Buchwerte im Betriebsvermögen fort. Einschränkend ist zu beachten, dass die Buchwertfortführung im Fall einer nur teilweisen Übertragung nur bei natürlichen Personen auf der Empfängerseite möglich ist, nicht jedoch bei Übertragungen an Stiftungen.