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Antwort:
Ja. Vergleichbar mit dem Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der sämtliche Anteile in seinem Privatvermögen hält, erzielt auch der Vorstand einer Stiftung mit seinen Gehaltszahlungen lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.