Antwort:
Ja. Vergleichbar mit dem Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH, der sämtliche Anteile in seinem Privatvermögen hält, erzielt auch der Vorstand einer Stiftung mit seinen Gehaltszahlungen lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.