Was ist bei der Übertragung von Personengesellschaftsanteilen an Familienstiftungen zu beachten?

Antwort:

Bei der Übertragung von Personengesellschaftsanteilen ist zunächst zu beachten, dass die Familienstiftung bei einer Anwachsung selbst Trägerin des Unternehmens wird („Unternehmensträgerstiftung“). Diese Konstellation liegt unter anderem vor, wenn die Stifter sämtliche Anteile einer GbR oder OHG auf Stiftungsebene vereinen.


Handelt es sich steuerrechtlich um eine Mitunternehmerschaft sollten Stifter weiterhin beachten, dass nur ganze Mitunternehmeranteile an die Stiftung übertragen werden sollten. Andernfalls ist die Buchwertfortführung (§ 6 Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG) für die Stiftung nicht anwendbar. In diesem Fall verursacht die Übertragung des Teilanteils eine einkommen- und gewerbesteuerpflichtige Aufdeckung der stillen Reserven.