Antwort:
Dank der wirksamen Trennung von Eigentum und Steuerung kann die Stiftung im Rahmen der Nachfolgeplanung insbesondere Erbstreitigkeiten und einer Zersplitterung des Stiftungsvermögens in der Generationenfolge vorbeugen. Getreu dem Motto „Die Stiftung kann viel, aber nicht alles“ sollte eine vollständige Nachfolgeplanung um weitere Bausteine ergänzt werden.
Hierbei sind insbesondere ein Testament (oder ein Erbvertrag), eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung hervorzuheben. Bei Ehegatten empfiehlt sich außerdem ein Ehevertrag. Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollten außerdem in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren Aktualisierungsbedarf hin geprüft werden.