Kann man gleichzeitig als Vorstand mehrerer Stiftungen tätig sein?

Antwort: 

Ja. Eine Tätigkeit im Vorstand mehrerer Stiftungen ist zulässig. Lediglich eine Doppelfunktion, zum Beispiel im Stiftungsvorstand sowie im Aufsichtsgremium derselben Stiftung, wird von Stiftungsbehörden verschiedener Länder nicht akzeptiert. Um eine reine Selbstkontrolle der eigenen Entscheidungen als Stiftungsvorstand zu vermeiden hat es sich in unserer Beratungspraxis ohnehin bewährt, bei der Besetzung von Führungs- und Kontrollgremium für eine klare personelle Trennung zwischen beiden Organen zu sorgen.