Was sind die Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung gegenüber einer gemeinnützigen GmbH („gGmbH“)?

Antwort:

Zivilrechtlich handelt es sich bei einer gGmbH um eine „normale“ GmbH, die steuerrechtlich sämtliche Anforderungen der steuerbegünstigten Zwecke nach §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllt. Im Unterschied zur gGmbH bleibt das Vermögen der Stiftung frei von persönlichen Lebensrisiken, weil sie als verselbstständigtes Zweckvermögen keine Anteilseigner haben kann.


Bei der Sammlung von Spendengeldern führt die Rechtsform der gemeinnützigen Stiftung im Regelfall zu einem Imagevorteil, da mit einer (g)GmbH oft eine gewerbliche Tätigkeit verbunden wird und eine Vermengung der Gelder des gemeinnützigen Bereichs mit eben dieser gewerblichen Betätigung befürchtet wird.