Antwort:
In an Komplexität zunehmender Reihenfolge beschreiben diese drei Begriffe den Umfang dessen, was ein Kunstliebhaber als potentielles Erbe für seine Nachkommen hinterlässt. Bei einer Nachlassauflösung handelt es sich um die Auseinandersetzung mit Gegenständen einer gehobenen Haushaltsausstattung.
Wurde in einem größeren Umfang über Jahre hinweg eine Zusammenstellung von Werken aufgebaut, handelt es sich um einen Sammlernachlass mit hohem emotionalen Wert. Der Künstlernachlass beschreibt all das, was ein selbst Schaffender hinterlässt. Hier ist die Kunst nicht (nur) eine Passion, sondern stellt eine eigene unternehmerische Betätigung mit entsprechenden Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung des Vermögens dar.