Antwort:
Ein Grund hierfür besteht darin, dass Stiftungen am besten als Holding und eben nicht als Unternehmensträger geeignet sind. Die operativen unternehmerischen Risiken verbleiben auf Ebene stiftungsverbundener Gesellschaften (meist in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG) und gefährden somit nicht das übrige Stiftungsvermögen.
Da mittelständische Gewerbetreibende regelmäßig ganze Gruppen aus GmbHs oder GmbH & Co. KGs aus einer einzigen Stiftung heraus steuern, fällt die bloße Anzahl an Stiftungen gegenüber den anderen Rechtsformen der stiftungsverbundenen Gesellschaften geringer aus. Dies sagt jedoch nichts über die Qualität oder Seriosität Stiftung als Rechtsform aus, sondern ist lediglich auf die Funktion der Stiftung als Holding zurückzuführen. Ein weiterer Grund besteht darin, dass viele Berater (Banken, Vermögensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare etc.) mit der Stiftung als Rechtsform bisher wenig Berührungspunkte hatten und deshalb die ihnen „vertrauten“ Rechtsformen, wie die Familien-KG oder die vermögensverwaltende GmbH zur Optimierung der Eigentümerstruktur vorziehen.