Bei welchen Verträgen lohnt sich eine Abstimmung auf die Stiftungssatzung?

Antwort:

Gerade bei Gesellschaftsverträgen stiftungsverbundener Unternehmen lohnt es sich, eine Abstimmung auf die Stiftungssatzung vorzunehmen. Soll beispielsweise ein Geschäftsführer auf Ebene eines stiftungsverbundenen Unternehmens dafür sorgen, dass die in der Stiftungssatzung verankerte Unternehmenskultur in dieser Gesellschaft umgesetzt wird und deshalb bei Uneinigkeit mit den anderen Geschäftsführern das Letztentscheidungsrecht eingeräumt bekommen, sollte diese Regelung in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. Auch besteht die Möglichkeit, die Einhaltung der Unternehmenskultur und des Stiftungsleitbilds in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter stiftungsverbundener Unternehmen zu verankern.