Was bewirkt den Vermögensschutz bei einer Übertragung von Eigentum an eine Familienstiftung?

Antwort:

Eine Familienstiftung ist eine verselbstständigte Vermögensmasse. Es gibt keine Anteilseigner, Mitglieder Genossen o.ä. an einer Familienstiftung. Dementsprechend haben private Lebensrisiken der für die Stiftung handelnden Personen – wie etwa Handlungsunfähigkeit, Heirat, Scheidung, Unfall, Tod – keine Auswirkungen auf das Vermögen der Stiftung.