Antwort:
In der Regel ist es gewünscht, dass die Übertragung der Anteile keinerlei Einfluss auf den operativen Bereich des Unternehmens hat und so kann es in der Satzung auch geregelt werden. Im operativen Bereich des Unternehmens kann alles so weiterlaufen wie vor der Anteilsübertragung an die Familienstiftung.