Antwort:
Eine Familienstiftung, die Anteile an einem Unternehmen hält, übernimmt die Funktion der Gesellschafterin. Die Familienstiftung nimmt folglich vertreten durch den Stiftungsvorstand an der Gesellschafterversammlung teil. Da der Stiftungsvorstand in der Regel personenidentisch mit dem bisherigen Anteilsinhaber (=Stifter) ist, ändert sich praktisch nichts. Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Gesellschafterin damit u.a., die leitenden Personen (Geschäftsführer) der sog. stiftungsverbundenen Unternehmen zu bestellen und über den Gewinn zu beschließen.