Antwort:
Diese Themen, wenngleich in den (Stiftungs-)Gesetzen nicht gleichermaßen wie z.B. steuerliche Vorschriften reglementiert, setzen den Grundstein für die konkrete steuerliche und rechtliche Ausgestaltung der Stiftung. Werte innerhalb einer Familie oder allein der Kreis der Begünstigten stellen die Weichen für die Erstellung eines rechtlichen Konzeptes. Dass hierauf bei der Errichtung geachtet wurde, wird mit einer erfolgreichen und generationsübergreifenden Zweckverfolgung honoriert.