Antwort:
Die Satzung einer von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannten Stiftung kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Bei der zuständigen Stiftungsbehörde kann die Satzungsänderung in einem sog. Satzungsänderungsverfahren beantragt werden, jedoch sind die Erfolgsaussichten sehr gering.
Enthält die Stiftungssatzung jedoch die erforderlichen Änderungsklauseln, kann der Stiftungsvorstand in dem vom Stifter festgelegten Rahmen weiterhin Änderungen vornehmen und das Regelwerk damit an veränderliche familiäre und/ oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Vor diesem Hintergrund raten wir insbesondere vor marktüblichen Satzungsmustern ab, die den vollen Umfang der zu berücksichtigenden Themen nicht abdecken.