Antwort:
Der Einsatz einer Holding-Gesellschaft unterhalb einer Stiftung, die an der Spitze einer Unternehmensgruppe bzw. des Familienvermögens steht, kann sich insbesondere dann lohnen, wenn die Unternehmensgruppe nach außen hin von einer Gesellschaft repräsentiert werden soll. Die Holding-Gesellschaft repräsentiert die Unternehmensgruppe am Markt. Da die Stiftung nicht selbst operativ tätig wird, bleiben die Anteile der Holding-Gesellschaft vor operativen Risiken geschützt.