Antwort:
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Familienstiftung keine Mitglieder hat. Der Stifter kann sich deshalb selbst als Vorstand einsetzen und damit sicherstellen, dass er weiterhin die volle Kontrolle über das Vermögen behält, welches er an die Stiftung überträgt.
Auch hat der Stifter die Sicherheit, dass die Stiftungssatzung von kommenden Generationen nicht gegen seinen Willen abgeändert werden kann. Beim Familienverein wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Für Vereinsgründer besteht damit keine Sicherheit, ob und wie lange sie in dem Vereinsvorstand vertreten sein werden. Die Vereinssatzung kann bei einer entsprechenden Stimmenmehrheit in der Mitgliederversammlung stets geändert werden, auch gegen den Willen der Gründer.
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