Antwort:
Eine kapitalistische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Besitzgesellschaft) mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft (Betriebsgesellschaft) beteiligt ist, der sie zumindest eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage (sachliche Verflechtung) überlässt. Die Besitzgesellschaft wird unmittelbar durch den oder die mehrheitlich beteiligten Gesellschafter beherrscht, die Betriebsgesellschaft wird mittelbar über diese Beteiligung an der Besitzgesellschaft beherrscht (personelle Verflechtung). Dagegen führt die Überlassung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-Kapitalgesellschaften nicht zum Vorliegen einer Betriebsaufspaltung.