Antwort:
Ja. Neben natürlichen Personen und anderen Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) können auch juristische Personen, zu denen auch die Stiftung gehört, an einer GbR beteiligt sein. Beteiligungen von Stiftungen an einer GbR sind insbesondere im Immobilienbereich ein beliebtes Gestaltungsprinzip, da sich die Grunderwerbsteuer bei Share Deals (Übertragung von Anteilen einer grundbesitzenden Gesellschaft) vermeiden lässt. Die Veräußerung des Anteils an einer GbR erfüllt – im Gegensatz zur Übertragung von ideellen Anteilen einer Bruchteilsgemeinschaft (Asset Deal, bei dem das Grundstück selbst übertragen wird) – die Voraussetzungen eines Share Deals.