Antwort:
Ja. Gerade bei Unternehmerfamilien, die an der Spitze des Familienvermögens neben einer Familienstiftung auch eine gemeinnützige Stiftung etablieren möchten (sog. Doppelstiftung), besteht von
Seiten der Stifter der Wunsch, in beiden Stiftungen zu Lebzeiten die volle Kontrolle über das Stiftungsvermögen ausüben zu können.