Antwort:
Nein. Prüfungsverbände, von denen unter anderem die Buchführung und der Jahresabschluss geprüft werden, gibt es für Genossenschaften. Stiftungen unterliegen der Aufsicht durch die Stiftungsbehörden, wie zum Beispiel die Regierungspräsidien in Hessen. Je nach Bundesland kann auch die Möglichkeit bestehen, die sogenannte Jahresabrechnung einer Stiftung von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, wodurch die Prüfung seitens der Behörde ersetzt wird.