Antwort:
Vergleichbar mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) zur Neugründung besteht für die Stiftungsbehörden die Möglichkeit, mehrere Stiftungen aufzulösen und die Stiftungsvermögen auf Ebene einer neuen Stiftung zu bündeln.