Was ist die Zulegung einer Stiftung zu einer anderen Stiftung?

Antwort:

 

Anders als bei der Zusammenlegung mehrerer Stiftungen, bei denen die übertragenden Rechtsträger untergehen und die aufnehmende Stiftung neu entsteht, wird bei der Zulegung das Vermögen einer (dann untergehenden) Stiftung auf eine bereits bestehende Stiftung übertragen. Die Zulegung lässt sich damit mit der Verschmelzung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vergleiche.