Antwort:
Nein. Zwar errichten Stifter eine Familienstiftung im Regelfall in der Absicht, dass die Stiftung zeitlich unbegrenzt als „stabiles Familienmitglied“ in der Generationenfolge besteht. Gleichwohl hat der Stifter in der Gestaltungspraxis eine Bandbreite an Möglichkeiten, um die Stiftungsstruktur wieder auflösen zu können. Insbesondere kann eine Stiftung als Verbrauchsstiftung konzipiert werden, sodass der beispielhafte Zweck der eigenen Altersversorgung der Stifter aus der Stiftungsvermögenssubstanz heraus verwirklicht werden kann (und damit nicht nur, wie üblich, aus den Stiftungsvermögenserträgen). Sobald die Stiftungsvermögenssubstanz aufgezehrt ist, wird die Stiftung aufgelöst. Zudem können die Stifter vorsehen, dass – solange sie die Stiftung als Stiftungsvorstand selbst steuern (oder auch darüber hinaus) – die Vermögenswerte, bis auf den Wert des Grundstocks, den sie bei Errichtung der Stiftung übertragen haben, wieder von der Stiftung an sie zurück zu veräußern.