Zahlen Begünstigte einer Familienstiftung, wenn sie Zuwendungen aus der Stiftung erhalten, Kirchensteuer?
Antwort:
Ja. Bei Begünstigten, die Mitglieder in einer Religionsgemeinschaft sind und der Kirchensteuerpflicht unterliegen, fällt neben der Kapitalertragsteuer auf die Zuwendung auch die Kirchensteuer an.