Antwort:
Eine Familienstiftung kann mit einem Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes der Gewerbesteuer unterliegen. Meist dient eine Familienstiftung als Holding, sodass es sich hierbei um eine Ausnahmekonstellation handelt. Typischerweise betreibt eine Familienstiftung einen Gewerbebetrieb im Sinne des EStG, wenn sie mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und diesen gegen Entgelt ins Netz einspeist. Fungiert eine Familienstiftung als Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, indem sie zum Beispiel ein Betriebsgrundstück an eine GmbH vermietet, an der sie zu 100% beteiligt ist, unterliegt sie mit den Einkünften ebenfalls der Gewerbesteuer.