Antwort:
Stellt der Erblasser Überlegungen zu der gerechten Aufteilung seiner Vermögensgüter an, ist Grundlage dessen der Wert, den diese darstellen. Wichtig ist dies auch, wenn Güter verkauft und sodann der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden soll, z.B. im Rahmen einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Kommen mehrere Erben zusammen, haben alle Beteiligten unterschiedliche Wertvorstellungen, Wünsche und verbinden u.U. einen nicht messbaren emotionalen Wert mit der Immobilie. Konflikte entstehen z.B., wenn es um den Wert oder die Bewahrung eines Familienheimes geht.